Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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Laboratorien

Anerkannte Laboratorien nach § 18 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz

Der § 18 des MPDG sieht vor, dass die Erfüllung der für Laboratorien anzuwendenden Mindestkriterien nach Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) oder der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) in einem Anerkennungsverfahren durch die zuständige Behörde festgestellt werden kann. Die ZLG führt als zuständige Behörde die entsprechenden Anerkennungsverfahren für Laboratorien durch.

Prüflaboratorien für Medizinprodukte

Liste der anerkannten Prüflaboratorien für Medizinprodukte nach Verordnung (EU) 2017/745 und nach DIN EN ISO/IEC 17025interner Link

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