Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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Laboratorien

Anerkannte Laboratorien nach § 18 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz

Der § 18 des MPDG sieht vor, dass die Erfüllung der für Laboratorien anzuwendenden Mindestkriterien nach Anhang VII der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) oder der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) in einem Anerkennungsverfahren durch die zuständige Behörde festgestellt werden kann. Die ZLG führt als zuständige Behörde die entsprechenden Anerkennungsverfahren für Laboratorien durch.

Prüflaboratorien für Medizinprodukte

Liste der anerkannten Prüflaboratorien für Medizinprodukte nach Verordnung (EU) 2017/745 und nach DIN EN ISO/IEC 17025interner Link

Anerkannte Laboratorien nach § 15 Medizinproduktegesetz

Der Vollständigkeit halber werden hier zusätzlich die bis zum Geltungsbeginn des MPDG anerkannten Prüflaboratorien für Medizinprodukte nach § 15 Absatz 5 MPG in Verbindung mit Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG und 98/79/EG aufgelistet, bis zum im Bescheid genannten Ablaufdatum der Anerkennungsfrist.

Prüflaboratorien für Medizinprodukte und für in-Vitro Diagnostika

Liste der anerkannten Prüflaboratorien für Medizinprodukte nach Richtlinien 90/385/EWG, 93/42/EWG, 98/79/EG und DIN EN ISO/IEC 17025interner Link

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