Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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Benannte Stellen

Benannte Stellen nach den Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR)

Die Kommission macht das Verzeichnis der nach Artikel 43 der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) und der nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) benannten Stellen einschließlich der Konformitätsbewertungstätigkeiten und den Produktarten, für die sie benannt wurden, der Öffentlichkeit über NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) zugänglich. Die Veröffentlichung erfolgt, nachdem die ZLG die Konformitätsbewertungsstellen gemäß Artikel 42 MDR bzw. Artikel 38 IVDR benannt hat. Die von der ZLG ausgesprochene Benennung wird nach Artikel 42 Abs. 11 MDR bzw. Artikel 38 Abs. 11 IVDR erst am Tag nach der Veröffentlichung der Notifizierung in NANDO wirksam.

Die nachstehende Veröffentlichung der von der ZLG nach den Verordnungen (EU) 2017/745 und (EU) 2017/746 benannten Stellen ist somit informativ.

Benannte Stellen nach den Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR)

Benannte Stellen nach Verordnung (EU) 2017/745 – MDRinterner Link
Benannte Stellen nach Verordnung (EU) 2017/746 – IVDRinterner Link

Listen aller europäischen Benannten Stellen (NANDO)

Listen aller europäischen Benannten Stellenexterner Link

Benannte Stellen nach § 15 Medizinproduktegesetz

Gemäß § 15 (4) des Medizinproduktegesetzes werden die deutschen Benannten Stellen im Bereich Medizinprodukte mit ihren jeweiligen Aufgaben und ihrer Kennnummer von der ZLG als der zuständigen deutschen Benennenden Behörde auf ihrer Internetseite bekannt gemacht. Die Informationen der ZLG auf dieser Internetseite sind maßgeblich und geben den derzeitigen Stand der Benennung wieder. Informationen zum Status und Geltungsbereich der Benennung auf der Internetseite des NANDO (s. oben) Information System der Europäischen Kommission können ggf. hiervon abweichen. Wie auch auf der Internetseite des NANDO Information System angegeben, dienen die dort enthaltenen Angaben nur der Information, da die Benennung und Notifizierung in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Bei Fragen steht Ihnen die ZLG gerne zur Verfügung.

Benannte Stellen nach § 15 Medizinproduktegesetz

Liste der Benannten Stellen – Richtlinie 90/385/EWG über aktive implantierbare medizinische Geräte (Stand 25.05.2021)interner Link
Liste der Benannten Stellen – Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte (Stand 25.05.2021)interner Link
Liste der Benannten Stellen – Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika (Stand 25.05.2022)interner Link
Liste der Kennnummern der Benannten Stellen nach § 15 MedizinproduktegesetzPDF

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