Anerkennung von Laboratorien
Die Fachgruppe Laboratorien führt unter Hinzuziehung anerkannter Fachexperten die Begutachtung und Anerkennung folgender Laboratorien durch:
Voraussetzung für die Anerkennung als Laboratorium ist die Erfüllung der entsprechenden Regeln der ZLG. Dies beinhaltet die Mindestkriterien der EG-Richtlinien über Medizinprodukte sowie die für Laboratorien relevanten Normen insbesondere die DIN EN ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ und DIN EN ISO 15189 "Medizinische Laboratorien - Besondere Anforderungen an die Qualität und Kompetenz".
Laboratorien haben gemäß Regeln der ZLG an nationalen externen Qualitätsbewertungsprogrammen und Eignungsprüfungen teilzunehmen.
Geeignete Ringversuchsanbieter für Laboratorien sind beispielsweise mittels
eptis-Datenbank
der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung abrufbar.
Gesetzliche Bestimmungen sowie Festlegungen der Sektorkomitees sind zu beachten.
Verantwortlich für diesen Fachbereich ist Herr Dr. Lüdtke-Handjery, der Ihnen für fachspezifische Fragen gerne zur Verfügung steht.