Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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Fachexpertengruppen (FEG)

Das von den 16 Ländern ratifizierte Abkommen über die ZLG legt fest, dass diese als zentrale Koordinierungsstelle u.a. für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems der Medizinprodukteüberwachung zuständig ist (§ 9 MPGVwV).

Dazu werden bei der ZLG Fachexpertengruppen (FEG) gebildet. Deren Aufgabe ist es, Verfahrensanweisungen zur Qualitätssicherung der Medizinprodukteüberwachung zu entwickeln bzw. die bereits vorhandenen zu überarbeiten.