Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Sie sind nicht angemeldet.

Verträge (Primärrecht)

Die EU-Verträge sind bindende Abkommen zwischen den EU-Mitgliedsländern. Sie legen die Ziele der EU fest, die Regeln für die EU-Organe, die Art der Beschlussfassung und die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedsländern. Die derzeit geltenden Verträge umfassen den Vertrag über die Europäische Union, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.externer Link

Zurück zu: Europäisches Recht