Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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Expertenstelle für die Beobachtung des Internethandels mit Arzneimitteln und der Internetwerbung für Arzneimittel

Auf der 83. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder vom 1. Juli 2010 hat die GMK einstimmig beschlossen, eine Expertenstelle zur Beobachtung des Internethandels mit Arzneimitteln und der Internetwerbung für Arzneimittel bei der ZLG auf Dauer einzurichten.

Die Beobachtung und Prüfung von Internetangeboten an zentraler Stelle hat eine Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie eine Erhöhung der Arzneimittelsicherheit zum Ziel.

Die ZLG führt Prüfungen von Internetangeboten für Human- und Tierarzneimittel im Auftrag der Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder, der Arzneimitteluntersuchungsstellen der Länder und der Gesundheitsministerien der Länder durch. Genutzt werden auch Kooperationen mit anderen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene, für die die ZLG als zentraler Kontaktpunkt zur Verfügung steht. Dabei agiert die ZLG ausschließlich als behördeninterne Koordinierungsstelle.

Die Expertenstelle zur Beobachtung des Internethandels mit Human- und Tierarzneimitteln bei der ZLG ist über die E-Mail-Adresse internetbeobachtung(at)zlg.nrw.de zu erreichen.

Anfragen zur Überprüfung, Bewertung oder Nachverfolgung von Internetangeboten durch Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Fachkreise, Presse usw. sind an die zuständigen Behörden der Länder zu richten und werden von der ZLG nicht bearbeitet. Die Verfolgung und ggf. die Ergreifung von Maßnahmen gegenüber Anbietenden erfolgt ausschließlich durch die zuständigen Behörden der Länder. Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörden sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.zlg.de/arzneimittel/deutschland/laenderbehoerden.html

Die Verfolgung illegaler Arzneimittelangebote und illegaler Websites fällt in den Zuständigkeitsbereich der Strafverfolgungsbehörden. Daher kann der Verdacht auf illegale Websites an jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft gemeldet werden.