Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

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Die Grafik besteht aus sieben aufeinandergestapelten Quadern, von denen jeder als Text die Beschreibung der einzelnen Ablaufschritte enthält, von oben nach unten:

  1. Antrag.
  2. Prüfung.
    1. fachliche Unterlagenprüfung auf Erfüllung der MRA-Anforderungen.
    2. Begutachtung vor Ort.
  3. Bewertung und Entscheidung.
  4. Benennung,
    Meldung an die EU-Kommission.
  5. CEC Review Panel,
    Meldung an die Vertragspartei.
  6. Entscheidung
    auf Empfehlung des Sektorausschusses im Gemischten Ausschuss.
    Listung im Abkommen und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft.
  7. Überwachung