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Zum 1.1.2010 nahm die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ihre Tätigkeit auf. Damit wurde dem Akkreditierungsstellengesetz, welches die Errichtung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland vorsieht, den europäischen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008 entsprochen, bis zum 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu errichten. Die Zuständigkeiten der bisherigen staatlichen Akkreditierungsstellen für die Akkreditierung gehen an die DAkkS über. Dies betrifft auch die ZLG.
Anträge auf Akkreditierung sind somit nicht mehr an die ZLG, sondern an die DAkkS zu richten. Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, sind Informationen über die DAkkS ab 1. Januar 2010 über die Website www.dakks.de erhältlich. Der Kontakt kann aufgenommen werden über:
DAkkS GmbH
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Die Benennung von Zertifizierungsstellen oder Anerkennung von Laboratorien im Medizinproduktebereich entsprechend § 15 Abs. 1 und 5 Medizinproduktegesetz sind davon nicht betroffen.
Die Anerkennung von Zertifizierungsstellen im Geltungsbereich Aufbereitung von Medizinprodukten "kritisch C" entsprechend § 4 Absatz 3 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist davon ebenfalls nicht betroffen.
Wenn Sie alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen, werden wir Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen hierfür zuschicken.
Achten Sie bitte auf die vollständige und richtige Eingabe der Anschrift.
Wenn Sie keine Daten online versenden möchten, schicken Sie für die Bestellung der Antragsformulare bitte ein kurzes Schreiben an die unten stehende Adresse.
Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz
bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Heinrich-Böll-Ring 10
D-53119 Bonn
oder auch per Fax unter der Nummer 0228 9779444
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